- Auftrag
Auf Beschluss des Interministeriellen Ausschusses für Geoinformation des Bundes (IMAGI) vom 08.02.2011 wurde seiner
Arbeitsgruppe „Kosten- und Lizenzfragen“ der Auftrag zum Aufbau und zur Koordinierung eines Modellvorhabens zur Erprobung
eines bundesweit einheitlichen Lizenzierungsprozesses für die Bereitstellung staatlicher Geoinformationen erteilt. Das
Modellprojekt hat insgesamt eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Start ist im Herbst 2011 geplant.
- Ziel des Modellvorhabens
Neben einer Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen im GeodatenZugangsGesetz (GeoZG) steht die Erprobung eines bundesweit
und verwaltungsübergreifend einheitlichen, einfachen Lizenz- und Kostenmodells im Vordergrund. Auf Basis der bei der Kommission
für GeoInformationsWirtschaft des Bundeswirtschaftsministeriums (GIW) entwickelten Standardlizenz „GeoLizenz“ mit
Pauschaltarifmodell soll geprüft werden, inwieweit eine vereinfachte und standardisierte Bereitstellung und Nutzung von
Geodaten und Geodatendiensten in Form einer Klick-Lizenzierung den Markt für staatliche Geoinformationen aktivieren kann
(weitere Informationen zu den Lizenzen hier).
- Beteiligung von Partnern
Das Modellvorhaben ist Verwaltungsebenen übergreifend angelegt. Gemeinsam von Bund, Ländern, Kommunen und Wirtschaft soll die
Machbarkeit eines einheitlichen Lizenzierungsmodells im föderalen Deutschland getestet werden. Für diesen Ebenen übergreifenden
Ansatz wirbt der IMAGI beim LenkungsGremium GeoDatenInfrastrukturDeutschland (GDI-DE), dem IT-Planungsrat und den
GeoInformationsStaatsSekretären (GI-StS) für eine Teilnahme an diesem Vorhaben. Eine Gruppe von Bundes-, Landes- und
Kommunalbehörden sowie Unternehmen soll zunächst mit Pilotcharakter für eine Mitwirkung gewonnen werden. Gespräche mit
potentiellen Partnern werden im Vorfeld auf allen Ebenen geführt. Für die Wirtschaft hat GIW bereits Interessenten gemeldet.
Einige Bundesbehörden haben schon ihre Bereitschaft zur Teilnahme signalisiert. Gespräche mit CIOs der Länder lassen ebenfalls
Teilnahmen erwarten. Auf der Kommunalebene gibt es hohes Interesse, dort werden darüber hinaus Gespräche geführt.
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Bundesbehörden
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Bundesamt für Naturschutz
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Anbieterportal)
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Deutscher Wetterdienst
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Landesbehörden
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Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen
GeoInformation Bremen
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (Anbieterportal)
Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen
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Kommunen
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Landkreis Diepholz (Anbieterportal)
Kreis Warendorf
Grafschaft Bentheim
Regionalverband Ruhr
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Wirtschaft
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Intergraph SG&I Deutschland GmbH
microm Micromarketing-Systeme und Consult
Schaber GmbH
Steine und Erden Service Gesellschaft mbH
VdS Schadenverhütung GmbH
in-medias-res GmbH
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Wissenschaft
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Leibnitz-Institut für Agrartechnik Potsdam-Bornim e.V.
Institut für Strategien und Folgenabschätzung des Julius Kühn-Instituts
Deutsches Biomasse Forschungszentrum, gemeinnützige GmbH
Institut für Photogrammetrie Universität Stuttgart
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- Wie funktioniert die Teilnahme am Modellvorhaben?
Zunächst müssen die mitwirkenden Behörden eine politische Entscheidung herbeiführen, dass eine Beteiligung möglich ist.
Schließlich existieren in den Häusern bereits Lizenzbedingungen und Preismodelle. In dem Modellvorhaben soll aber nun ein
bundesweit einheitliches Modell erprobt werden. Für die Dauer des Vorhabens müssen bestehende Regelungen daher ganz bewusst
ausgesetzt werden. Im nächsten Schritt muss die Bereitschaft bestehen, an Informationsveranstaltungen teilzunehmen, in denen
das Vorgehen erläutert wird und später Erfahrungsaustausche und Evaluierungen vorgenommen werden können. Darüber hinaus muss
die Bereitschaft bestehen, geringfügige Anpassungen des eigenen Internetangebotes vorzunehmen, damit der internetgestützte
Lizenzierungsprozess funktionieren kann. All diese Aktivitäten werden von einem Projektleiter des Modellvorhabens koordiniert.
Investitionskosten entstehen den Mitwirkenden Behörden nicht.
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